Das Recht der tierischen Nebenprodukte

Werden Lebensmittel endgültig aus der Lebensmittelkette ausgeschlossen und für andere Zwecke verwendet, unterfallen sie nicht mehr dem Lebensmittelrecht. Handelt es sich bei den vorgenannten Stoffen um Erzeugnisse tierischen Ursprungs oder um Lebensmittel, die solche enthalten, sind diese regelmäßig als sog. „tierische Nebenprodukte“ einzustufen, die strengen rechtlichen Regelungen unterliegen, die die gefahrlose Beseitigung oder Verarbeitung, z. B. zu Futtermitteln sicherstellen sollen. Ungeachtet dessen, ob Sie tierische Nebenprodukte beseitigen, sammeln, transportieren oder verarbeiten, Fragen zur Validierung von Verarbeitungsmethoden oder dem Zulassungsverfahren haben, wir sind Ihnen behilflich, Ihr Projekt zu realisieren.

Unsere Kompetenzen umfassen beispielsweise:

Kategorisierung von Materialien

Verkehrsfähigkeitsgutachten

Validierung von Verarbeitungsmethoden

Import-/Exportbedingungen

Kennzeichnungsprüfungen

Zulassungen von Betrieben

Erstellung und Optimierung von Proben-, QM- und QS-Konzepten

u. v. m.

„Nicht von der Stange, sondern nach Maß.“