Die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) hat im Rahmen der letzten Sitzung ihrer ständigen Arbeitsgruppe die Diskussion verschiedener Empfehlungen für mikrobiologische Richt- und Warnwerte zur Beurteilung von Lebensmitteln fortgesetzt.

Bei den DGHM-Empfehlungen handelt es sich um rechtlich nicht bindende Orientierungswerte, die nach dem Selbstverständnis der DGHM als wissenschaftliche Gesellschaft dem Charakter objektivierter Sachverständigen-Äußerungen entsprechen. Sie sollen in erster Linie zur Beurteilung der mikrobiologischen Beschaffenheit von Lebensmitteln im Rahmen der amtlichen Überwachung sowie auch als Kriterien für die Gute Herstellungspraxis oder für Eigenkontrollen dienen und besitzen eine hohe praktische Bedeutung.

In Rahmen der eingangs genannten Sitzung wurden für die nachgenannten Produktgruppen Empfehlungen für Richt- und Warnwerte mit Stand März 2018 verabschiedet:

  • Rohpökelwaren auf Handelsebene
  • Getrocknete Kräuter und Gewürze
  • Mayonnaisen, Dressings, Salatsoßen
  • Tiefgekühlte, durchgebackene Feine Backwaren mit und ohne Füllung (bestimmungsgemäß verzehrfertig ohne Erhitzen)
  • Rohe/teilgegarte Tiefkühl-Backwaren, die vor dem Verzehr einer Erhitzung unterzogen werden
  • Tiefkühl-Patisseriewaren mit nicht durchgebackener Füllung (bestimmungsgemäß verzehrfertig ohne Erhitzen)
  • Patisseriewaren mit nicht durchgebackener Füllung

Für die Produktkategorien

  • Brühwurst, Kochwurst, Kochpökelwaren sowie Sülzen und Aspikwaren auf Handelsebene
  • Sandwiches und belegte Brötchen

wurden zudem Entwurfsfassungen für Richt- und Warnwerte erarbeitet, die zeitnah im Internet unter www.dghm.de einsehbar sein sollen und von allen Interessierten kommentiert werden können.

 

Stand: 14.05.2018

 

Redaktion: Dr. Clemens Comans, Rechtsanwalt, Gummersbach, info@cibus-recht.de