Neue Bekanntmachung der Kommission zur Umsetzung von Managementsystemen für Lebensmittelsicherheit
Am 16.09.2022 hat die EU-Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union den überarbeiteten „Leitfaden zur Umsetzung von Managementsystemen für Lebensmittelsicherheit unter Berücksichtigung von guter Hygienepraxis und auf die HACCP-Grundsätze gestützten Verfahren einschließlich Vereinfachung und Flexibilisierung bei der Umsetzung in bestimmten Lebensmittelunternehmen“ (2022/C355/01) bekannt gemacht.
Der ursprüngliche Leitfaden stammt aus dem Jahr 2016. Seither wurden die einschlägigen Rechtsnormen, die die Grundlage für den Leitfaden darstellten, umfassend überarbeitet, z. B. durch die Einführung des Allergenmanagements und der Vorgaben zur Lebensmittelsicherheitskultur, die mit der Verordnung (EU) 2021/382 in die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Eingang gefunden haben oder die Verabschiedung des Codex-Alimentarius-Verhaltenskodex für das Allergenmanagement im Lebensmittelbereich für Lebensmittelunternehmer etc. Aufgrund dieser zahlreichen Rechtsänderungen hat die Kommission es für erforderlich erachtet, den Leitfaden aus dem Jahr 2016 umfassend zu überarbeiten.
Hervorzuheben ist insbesondere Anhang I Kapitel 3.14, Anhang III Kapitel 8 und die Anlagen 1 und 3 des Leitfadens, die die weiten und generalklauselartigen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheitskultur und deren Überprüfung in Anhang II Kapitel XIa der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 konkretisieren.
So werden z. B. die Begriffe „Führungsrolle bei der Produktion sicherer Lebensmittel“, „Sensibilisierung“, „Kommunikation“ etc. in den vorgenannten Kapiteln definiert und so für die Praxis greifbarer gemacht. Weiterhin enthält die Anlage 3 eine Checkliste mit beispielhaften Indikatoren, die der Überprüfung der Lebensmittelsicherheitskultur durch Unternehmen und Behörden dienen sollen. Durch diese vereinheitlichten Checklisten für Unternehmen und Behörden sollen Defizite in der Bewertung bzw. dem System aufgedeckt und eine Vergleichbarkeit der Bewertungen durch die verschiedenen Institutionen gefördert werden. Dies soll wiederum Anstöße dazu geben, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, zum Beispiel zusätzliche Schulungen bestimmter Mitarbeiter vorzunehmen oder das Lebensmittelsicherheitskultursystem als solches zu überarbeiten.
Weiterhin enthält der Leitfaden gesonderte Orientierungshilfen für die Prüfung der Lebensmittelsicherheitskultur durch Behörden. Während behördlicher Audits müssen die Lebensmittelunternehmen nachweisen, dass alle Mitarbeiter sich der für ihren Aufgabenbereich relevanten Aspekte der Lebensmittelsicherheitskultur bewusst sind und deren Umsetzung angemessen erfolgt. Der behördliche Auditor soll dies überprüfen, indem er z. B.
- Kontrollen der Erhebungen zur Lebensmittelsicherheitskultur durchführt, die in dem Betrieb erfolgt sind,
- Befragungen von Mitarbeitern durchführt und betriebliche Prozesse beobachtet,
- das Verhalten und die Einstellung von Beschäftigten in Bezug auf die Lebensmittelhygiene überprüft,
- die zur Verfügung gestellten Ressourcen kontrolliert. So könne beispielsweise ein hoher Zeitdruck bei der Produktion darauf hinweisen, dass keine Lebensmittelsicherheitskultur umgesetzt wurde.
Da der Leitfaden auch der Kontrolltätigkeit der zuständigen Überwachungsbehörden zugrunde gelegt werden soll, bietet die Veröffentlichung des Leitfadens einmal mehr Anlass dazu, sich vertieft mit der Lebensmittelsicherheitskultur sowie den übrigen Prozessen innerhalb des Unternehmens auseinanderzusetzen, um auf die nächsten Kontrollen durch die zuständigen Behörden vorbereitet zu sein.
Redaktion: Dr. Clemens Comans