EU-Kommission veröffentlicht neuen Fragen-Antworten-Katalog zur Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV)
Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV) gilt seit dem 13.12.2014 rechtsverbindlich in allen Mitgliedsstaaten der EU und beinhaltet zahlreiche Vorgaben für die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Sowohl seit Bekanntmachung der Verordnung als auch deren Geltung wurden zahlreiche Einzelfragen zu der Umsetzung konkreter Vorschriften der Verordnung diskutiert. Ein Teil dieser Fragen wurde bereits in einem Fragen-Antworten-Katalog behandelt, der im Januar 2013 veröffentlicht wurde.
Mit Datum vom 08.06.2018 hat die EU-Kommission nun einen weiteren Fragen-Antworten-Katalog im Amtsblatt (ABl. EU C 196 v. 08.06.2018, S. 1 ff.) veröffentlicht.
Mit dem erweiterten Katalog sollen Lebensmittelunternehmer und einzelstaatliche Behörden Antworten auf eine Reihe von praktisch relevanten Fragen erhalten, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung aufgeworfen wurden, und so bei der Anwendung der Verordnung unterstützt werden.
In die Bekanntmachung sind die Diskussionen eingeflossen, welche die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Kommission (GD SANTE) mit Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel geführt hat.
Der Fragen-Antworten-Katalog ist nicht rechtsverbindlich. Er stellt jedoch eine wesentliche Auslegungshilfe dar, greift jedoch einer Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union nicht vor.
Stand: 08.06.2018
Redaktion: Dr. Clemens Comans, Rechtsanwalt, Gummersbach, info@cibus-recht.de