Beschlüsse der 94. Arbeitstagung des ALTS veröffentlicht
Der Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS) hat seine Beschlüsse aus der 94. Arbeitstagung veröffentlicht, die am 26.11.2024 stattfand. Die zugehörigen Beschlüsse können auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (hier) abgerufen werden.
In seinem Beschluss 2024/94/06 beschäftigt sich der ALTS mit der Risikobewertung von analytisch bestimmten Allergengehalten in Lebensmitteln, die als „frei von …“ ausgelobt werden. Hierzu hat der ALTS eine Tabelle erarbeitet, aus der die Referenzdosen für verschiedene Proteine zu ersehen sind. Die Tabelle kann hier von der Seite des BVL heruntergeladen werden. Anhand der Werte kann eine Einschätzung erfolgen, ab wann eine Beurteilung eines Lebensmittels als gesundheitsschädlich nach Art. 14 Abs. 2 Buchst. a) in Verbindung mit Abs. 4 Buchst. c) der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 in Betracht kommt, wenn bei einem als frei von einem bestimmten Allergen beworbenen Lebensmittel gleichwohl das betreffende Allergen analytisch nachgewiesen wird.
In dem Beschluss 2024/94/13 beschäftigt sich der ALTS mit der Auslobung „kesselfrisch“ für Fleischerzeugnisse. Damit soll nach Auffassung des ALTS eine besondere sensorische Qualität ausgelobt werden. Der Begriff soll jedoch nur für Fleischerzeugnisse verwendet werden, die unmittelbar nach der Herstellung ungekühlt an Endverbraucher abgegeben werden. Bei Erzeugnissen, die dieser Anforderung nicht entsprechen, sei die Auslobung „kesselfrisch“ als irreführend zu beurteilen.
Zudem hat sich der ALTS in seinem Beschluss 2024/94/19 mit der bei vielen Produkten in der Bezeichnung anzutreffenden Formulierung „küchenfertig zubereitet“ beschäftigt. Der ALTS ist der Auffassung, dass die Angabe als alleiniger, beschreibender Teil einer Bezeichnung nicht ausreichend ist, um verwechselbare Erzeugnisse wie Frischfleisch, Fleischzubereitungen oder besonders hergerichtetes Fleisch unterscheiden zu können.
Darüber hinaus hat sich der ALTS noch mit weiteren Fragestellungen zu Fleisch und Fleischerzeugnissen beschäftigt. Weitere Themen waren
- Döner bzw. Döner Kebab und die rechtlichen Möglichkeiten, Abweichungen von der Verkehrsauffassung noch kenntlich zu machen,
- die Angabe „Bauernhähnchen“,
- die Bezeichnung von in Australien ausgewilderten Hausschweinen,
- die rechtskonforme Kennzeichnung von Fleischerzeugnissen, die aus oder mit Separatorenfleisch hergestellt wurden.
Außerdem hat sich der ALTS noch mit einigen Themen befasst, die nicht die Kategorie Fleisch und Fleischerzeugnisse betreffen. Dabei ging es um
- die Auslobung von „A2-Milch“ auf Lebensmitteln,
- die Kennzeichnung des Fettgehalts bei Butter,
- die Zulässigkeit der Verwendung perforierter Folienverpackungen für Tiefkühlwaren und
- „(Original) italienisches Eis“.
Die Beschlüsse des ALTS sind rechtlich nicht bindend. Sie haben jedoch eine besondere praktische Bedeutung. In den Beschlüssen verständigen sich die Vertreter der amtlichen Untersuchungseinrichtungen der verschiedenen Bundesländer auf eine möglichst einheitliche Auslegung bestimmter lebensmittelrechtlicher Fragen. Gleichwohl ist die Auslegung lebensmittelrechtlicher Vorschriften letztlich den Gerichten vorbehalten.
Die genannten ALTS-Beschlüsse mit Relevanz für Fleisch und Fleischerzeugnisse werden wir in dem Seminar „Aktuelle Fragestellungen zu Fleisch und Fleischerzeugnissen“ besprechen, das in diesem Jahr voraussichtlich am Dienstag, den 18.11.2025, stattfinden wird. Interessenten können sich den Termin gerne vormerken. Die konkrete Ankündigung des Seminars mit der Möglichkeit zur Anmeldung werden wir im September versenden.
Redaktion: Sascha Schigulski