Auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sind die Beschlüsse des ALTS aus der 83. Arbeitstagung aus Juni 2019 veröffentlicht. Die Beschlüsse können hier abgerufen werden.

Im ALTS verständigen sich die Vertreter aus den staatlichen Untersuchungseinrichtungen auf eine gemeinsame Auslegung des Lebensmittelrechts, dessen Vollzug grundsätzlich Ländersache ist. Die Beschlüsse haben rechtlich keinen bindenden Charakter, sind für die Praxis gleichwohl von erheblicher Bedeutung.

In den veröffentlichten Beschlüssen äußert sich der ALTS zur Verkehrsauffassung von Bacon und Lammkotelett sowie zur Zulässigkeit der Auslobung „laktosefrei“ bei Rohschinken. Weiteres Thema sind Anforderungen an Durcherhitzungshinweise bei verzehrfertigen Fleischerzeugnissen.

Außerdem äußert sich der ALTS zur Angabe „balance“ bei Frischkäse und Frischkäsezubereitungen und zur Bezeichnung von geriebenem Mozzarella.

Weitere Beschlüsse betreffen den Fettgehalt von Fruchteis und die Kennzeichnung von Fischereierzeugnissen mit erheblichem Wasserzusatz.

Abschließend beschäftigt sich der ALTS mit der Frage, ob es sich im Hinblick auf das Lebensmittelsicherheitskriterium Listeria monocytogenes in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 bei tiefgefrorenem Gemüse um verzehrfertige Lebensmittel handelt oder nicht.

 

Redaktion: Sascha Schigulski