Am 09.10.2024 wurden im Bundesanzeiger die neugefassten Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs bekanntgemacht.

Die neue Fassung enthält u. a. eine Klarstellung zum Anwendungsbereich der Leitsätze sowie die Konkretisierung des Bezeichnungskonzeptes für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs.

Neu etabliert wird auch eine Liste mit den derzeit üblichen „ersetzenden Zutaten und Basiszutaten“ sowie eine Beschreibung der einzelnen sensorischen Kriterien, die für die Beurteilung der sensorischen Ähnlichkeit von Bedeutung sind.

Für Anlehnungen an Bezeichnungen aus anderen Bereichen wird darüber hinaus folgender Grundsatz proklamiert: Je ähnlicher das Alternativprodukt dem Lebensmittel ist, an das es sich anlehnt, umso detaillierter kann sich dessen Bezeichnung an das Bezugslebensmittel anlehnen. Dabei bleibt die bislang in den Leitsätzen verwendete Abstufung zwischen „hinreichender sensorischer Ähnlichkeit“ und „weitgehender sensorischer Ähnlichkeit“ erhalten und wird durch Beschreibungen dieser Begriffe näher erläutert.

Darüber hinaus ist zu berichten, dass der vom Lebensmittelverband herausgegebene „Leitfaden für sensorische Prüfungen von veganen und vegetarischen Lebensmitteln mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ aktuell überarbeitet wird, um den neuen Leitsätzen angemessen Rechnung zu tragen.

Redaktion: Prof. Dr. Clemens Comans