Die Europäische Kommission hat am 02.10.2024 einen neuen umfassenden Leitfaden zur Umsetzung der europäischen Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115; EUDR) publiziert. Gleichzeitig wurde auch das bisherige FAQ um weitere Fragen und Antworten erweitert. Das erweiterte FAQ ist hier abrufbar.

Die Dokumente sollen eine Hilfestellung für alle durch die Verordnung verpflichteten Unternehmen darstellen und bei der Beseitigung von bestehenden Unklarheiten behilflich sein.

Aufgrund nach wie vor bestehender erheblicher Unklarheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der EUDR hat die EU-Kommission zwischenzeitlich am 02.10.2024 per Pressemitteilung verlautbaren lassen, dass der geplante Geltungsbeginn der EUDR um ein Jahr aufgeschoben werden soll. Mithin soll die EUDR für große Unternehmen nicht zum 30.12.2024, sondern zum 30.12.2025 und für kleine und mittelständische Unternehmen ab dem 30.06.2026 gelten.

Die Verschiebung des Geltungsbeginns um zwölf Monate hat zum Ziel, sicherzustellen, dass die Umsetzung der Verordnung effektiv und vollständig erfolgt.

 

Redaktion: Prof. Dr. Clemens Comans