Die Zusatzstoffe, die bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendet werden dürfen, finden sich in der europäischen Zusatzstoffverordnung (EG) Nr. 1333/2008. Daraus ergeben sich für jedes Lebensmittel die zugelassenen Zusatzstoffe.

Regelungstechnisch beschreibt die Verordnung 18 Kategorien von Lebensmitteln, für die die jeweiligen Zusatzstoffe über Einzel- oder Gruppenzulassungen zugelassen werden. Demnach ist die zutreffende Einordnung eines Lebensmittels in die korrekte Kategorie der Zusatzstoffverordnung von enormer Bedeutung. Insbesondere bei hochverarbeiteten Produkten bestehen hierbei in der Praxis oftmals Schwierigkeiten.

Deshalb veröffentlicht die EU-Kommission regelmäßig das sogenannte „Guidance Document describing the food categories in Part E of Annex II to Regulation (EC) No. 1333/2008 on Food Additives“, was man mit „Leitfaden zur Beschreibung der Lebensmittelkategorien in Teil E von Anhang II der Zusatzstoffverordnung“ übersetzen kann. Im Deutschen hat sich hierfür vielfach der Begriff „Deskriptoren“ eingebürgert.

Aktuell hat die EU-Kommission eine neue Fassung der Deskriptoren veröffentlicht. Zwischenzeitlich liegt diese in der Version 7 mit Stand Juli 2024 vor. Leider existiert nur eine englische Sprachfassung, die hier abgerufen werden kann.

Das Guidance Document ist insgesamt um zwei Seiten angewachsen, der Umfang beträgt nun 38 Seiten.

Ergänzende Beschreibungen finden sich beispielsweise in den Lebensmittelkategorien 8.3.1 „Nicht hitzebehandelte Fleischerzeugnisse“ und 8.3.4 „Traditionelle und auf traditionelle Weise gepökelte Fleischerzeugnisse, für die besondere Bestimmungen über Nitrite und Nitrate gelten“. Hier hat die EU-Kommission einige allgemeine Erläuterungen aufgenommen. Beschrieben wird darüber hinaus der in dieser Lebensmittelkategorie oftmals verwendete Begriff „ähnliche Produkte“. In dem Guidance Document stellt die EU-Kommission klar, dass dies beispielsweise auch vergleichbar hergestellte Produkte aus anderen Tierarten sein können.

Auch die Beschreibungen der Lebensmittelkategorie 8.3.4.2 „Traditionelle trockengepökelte Erzeugnisse“ wurden ergänzt, ebenso die Ausführungen zur Lebensmittelkategorie 8.3.4.3 „Sonstige traditionelle und auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse“. Hier finden sich für den deutschen Markt ggf. relevante Beschreibungen der Bezeichnungen „Mettwurst“ und „Teewurst“.

Zusätzliche Erläuterungen finden sich darüber hinaus in den Beschreibungen der Lebensmittelkategorie 12.2.1 „Kräuter und Gewürze“. Hier erfolgt eine Abgrenzung für bestimmte Produkte zu Lebensmittelkategorie 4.2.1 „Obst und Gemüse, getrocknet“.

Weitere Ergänzungen finden sich in einzelnen Beschreibungen für alkoholische Getränke in Lebensmittelkategorie 14.2. Ergänzt wurden die Kategorien 14.2.1 „Bier und Malzgetränke“, 14.2.2 „Wein“ und 14.2.3 „Apfel- und Birnenwein“, wobei hier vorwiegend die Bezeichnung polnischer Erzeugnisse erläutert wird.

Weitere Änderungen finden sich darüber hinaus in den Lebensmittelkategorien 14.2.7.2 „Aromatisierte weinhaltige Getränke“ und 14.2.7.3 „Aromatisierte weinhaltige Cocktails“.

Wie bereits erwähnt haben die Deskriptoren eine praktische Bedeutung, da sie die Einordnung insbesondere von hoch verarbeiteten Produkten erleichtern sollen, um die für diese Lebensmittel zugelassenen Zusatzstoffe zu definieren. Allerdings sind die Deskriptoren rechtlich unverbindlich, sodass von den Gerichten auch eine anderweitige Eingruppierung von Lebensmitteln in die Kategorien der Zusatzstoffverordnung vorgenommen werden kann.

 

Redaktion: Sascha Schigulski