Zulassung für Titandioxid E 171 als Lebensmittelzusatzstoff aufgehoben
Bei Titandioxid handelt es sich um einen nach der Zusatzstoffverordnung (EG) Nr. 1333/2008 bisher für Lebensmittel zugelassenen Farbstoff. Titandioxid trägt die E-Nummer 171 und ist für diverse Lebensmittelkategorien zugelassen.
Nach mehreren Konsultationen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde nunmehr die Zulassung für Titandioxid für Lebensmittel aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht und kann hier abgerufen werden.
Titandioxid unterliegt Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität. Diese Bedenken konnten auf der Grundlage aller verfügbaren Nachweise nicht ausgeschlossen werden. Deshalb kam die EFSA angesichts der Unsicherheiten zu dem Schluss, dass Titandioxid bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Dieser Aussage folgt die Kommission nun mit der Aufhebung der Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff.
Die Änderungen treten zum 07.02.2022 in Kraft. Für einen Übergangszeitraum von sechs Monaten, d. h. bis zum 07.08.2022, dürfen Lebensmittel, die noch gemäß den vor dem 07.02.2022 geltenden Vorschriften hergestellt wurden, in den Verkehr gebracht werden. Nach diesem Zeitraum dürfen sie bis zum Ablauf ihres Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums auf dem Markt bleiben. Diese Übergangsfrist soll der betroffenen Wirtschaft einen reibungslosen Übergang ermöglichen.
Die vorliegende Aufhebung der Zulassung als Lebensmittelfarbstoff hat einstweilen keine Auswirkungen auf die Verwendung als Farbstoff für Arzneimittel. Diese Zulassung bleibt einstweilen für mindestens drei weitere Jahre bestehen und soll dann nochmals überprüft werden.
Lebensmittelunternehmer sollten deshalb prüfen, ob in ihren Rezepturen Titandioxid E 171 enthalten ist. Bis zum 07.02.2022 ist die Verwendung in der Produktion neuer Lebensmittel noch erlaubt. Dann greift das dargestellte Verwendungsverbot.
Redaktion: Sascha Schigulski